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Spezifikation ADT/GEKID Erfassungsjahr 2016 V02

Dokumente 2016 V02 (Stand 03.11.2015)

Auf Basis des Nationalen Krebsplans und des Krebsfrüherkennungs- und ​‑register­gesetzes (KFRG) vom 3. April 2013 soll in Deutschland sowohl eine vollzählige epidemiologische als auch eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung erfolgen. Zu diesem Zweck wurde mit der Aktualisierung des einheitlichen onkologischen Basis­datensatzes durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) die Grundlage für eine bundesweit einheitliche Dokumentation der onkologischen Versorgung geschaffen.

Das aQua-Institut hat für diesen Basisdatensatz eine Spezifikation erstellt, die sich eng an der etablierten Basisspezifikation zur Dokumentation im Rahmen der gesetzlichen externen Qualitätssicherung orientiert. Damit wird für die Leistungserbringer und ihre Softwareanbieter die Möglichkeit geschaffen, auf bestehende Dokumentationssysteme aufzubauen und mithilfe bekannter technischer Umsetzungshilfen eine nutzerfreundliche elektronische Dokumentation zu erreichen. Die ADT/GEKID-Spezifikation ist somit als ein Instrument zur Entwicklung von Dokumentationssoftware anzusehen, das einen einheitlichen Standard vorgibt und für alle Bundesländer und klinischen Strukturen eine vergleichbare, elektronische Erfassung und Auswertung von Krebsbehandlungen ermöglicht.

Auftraggeber sind das Epidemiologische Krebsregister Nordrhein-Westfalen gGmbH, das Epidemiologische Krebsregister Baden-Württemberg, die Klinische Landesregister­stelle (KLR) des Krebsregisters Baden-Württemberg bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.V., das Krebsregister Rheinland-Pfalz gGmbH sowie das sich in Gründung befindende Klinische Krebsregister Niedersachsen.

Da sich die Spezifikation eng an die in der gesetzlichen externen Qualitätssicherung etablierte Basisspezifikation anlehnt, weicht das XML-Schema strukturell von dem von ADT und GEKID veröffentlichten XML-Schema ab. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz können Datensätze im hier verwendeten XML-Schema angenommen werden. Krankenhäusern in anderen Bundes­ländern wird empfohlen, mit ihren jeweiligen Registerstellen abzustimmen, ob entsprechende Datensätze angenommen werden können.