1. Home>
  2. Projekte>
  3. Unabhängige Auswertungsstelle nach §299 Abs. 3 SGB V (QS-Reha)

Unabhängige Auswertungsstelle nach §299 Abs. 3 SGB V (QS-Reha)

Das QS-Reha®-Verfahren ist das externe, bundesweit verbindliche Qualitätssicherungsverfahren der gesetzlichen Krankenversicherung für Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen. 

Das Verfahren hat zum Ziel, die Transparenz von Qualität und Leistung für Versicherte, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Kostenträger zu erhöhen. Die Inhalte des Verfahrens und die Art der Umsetzung werden gemäß § 137 d SGB V vom Gemeinsamen Ausschuss bestimmt.

In Zusammenarbeit mit der Pädagogischen Hochschule Freiburg ist das aQua-Institut die unabhängige Auswertungsstelle nach § 299 Abs. 3 SGB V für das QS-Reha®-Verfahren und für die Messung und Auswertung von Daten der externen Qualitätssicherung in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen verantwortlich. 
Innerhalb dieses Auftrags übernimmt das aQua-Institut folgende Tätigkeiten:

  • Aufbau und Bereitstellung des QS-Reha®-Extranets
    - zur Registrierung der Einrichtungen am Verfahren
    - als Datenannahmestelle für die Online-Befragungen
    - als zentrales Instrument für die Kommunikation mit den Einrichtungen
  • Schulung der einrichtungsinternen Koordinatoren
  • Vorbereitung der schriftlichen Patientenbefragungen (Druck und Versand der Befragungsunterlagen)
  • Durchführung stichprobenartiger Visitationen in den Fachabteilungen
  • Auswertung der erhobenen Daten und Erstellung von zwei Ergebnisberichten je Fachabteilung

Die Hauptaufgaben der Pädagogischen Hochschule Freiburg bestehen in der begleitenden Evaluation und der Entwicklung von Vorschlägen für die Weiterentwicklung des Verfahrens.