Evaluation zur Hausarztzentrierten Versorgung in fünf Bundesländern
auf Basis von § 73b SGB V
Eine Evaluation der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) ist gesetzlich nicht vorgesehen ist, es besteht aber dennoch Interesse, Auswirkungen der HzV in medizinischer und finanzieller Hinsicht bewerten zu können. Deshalb wurde das aQua-Institut vom Verband der Ersatzkasse e.V. beauftragt, unter Mitwirkung der an der Evaluation beteiligten Ersatzkassen und unter Einbindung der regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen, ein Konzept hierzu vorzuschlagen und umzusetzen.
Die Evaluation von fünf regionalen Modellen zur HzV wurde in Form einer prospektiven, kontrollierten Kohortenstudie durchgeführt. Die Bewertungsparameter (Indikatoren) wurden in einer Arbeitsgruppe mit dem Auftraggeber, den Ersatzkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen entwickelt und abgestimmt.
Untersucht wurden neun primäre Erfolgsparameter:
- Zahl der verschiedenen konsultierten Facharztpraxen je Versicherten
- Anteil der Facharztkonsultationen mit Überweisung
- Anteil der Versicherten mit Polymedikation
- Anteil der stationären Aufnahmen für Eingriffe nach § 115b Abs. 1 SGB V (AOP-Katalog) an allen stationären Aufnahmen
- Anteil der Versicherten ab 35 Jahre mit Gesundheitsuntersuchungen
- Gesamtkosten (Krankenhaus, Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel, Häusliche Krankenpflege) je Versicherten
- Arbeitsunfähigkeitstage je Versicherten
- Arzneimittelkosten je Versicherten
- Verordnungsanteil von Generika am Gesamtmarkt
Die Kontrollgruppe wurde vom aQua-Institut mithilfe von Propensity-Score-Matching gebildet.