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Entlassungsmanagement

Konzeptskizze für ein Qualitätssicherungsverfahren

Projektziel

Ziel des Auftrags war die Erarbeitung einer Konzeptskizze für ein einrichtungsübergreifendes und möglichst sektorenübergreifendes Qualitätssicherungsverfahren für das Entlassungsmanagement mit folgenden Vorgaben:

  • Analyse und Konkretisierung von Qualitätsdefiziten und Verbesserungspotenzialen zum Entlassungsmanagement
  • Vorprüfung der Erhebungsinstrumente „Sozialdaten bei den Krankenkassen“, „Patienten- und Angehörigenbefragung“ sowie „Dokumentation durch Leistungserbringer“ hinsichtlich ihrer Eignung zur Abbildung der identifizierten Qualitätsdefizite und Verbesserungspotenziale
  • Erarbeitung von Empfehlungen bezüglich des Umfangs, der Möglichkeit zur Operationalisierung sowie der Verfügbarkeit von Erhebungsmethoden und Datenquellen für ein künftiges Qualitätssicherungsverfahren eines Entlassungsmanagements

Methodik

Das aQua-Institut hat eine Themenerschließung inklusive Evidenzrecherchen, Expertengesprächen, Fokusgruppen mit Patienten und Angehörigen sowie Recherchen verfügbarer Routinedatenquellen durchgeführt und bestehende Qualitätsprojekte zum Thema dargestellt. Außerdem wurden anonymisierte Routinedaten hinsichtlich der Abbildbarkeit von Qualitätspotenzialen auf Basis dieser Datenquelle analysiert und konzeptionelle Grundlagen für ein Prognosemodell zur Identifizierung von Risikogruppen entwickelt.

Ergebnis

Es konnten eindeutige Qualitätspotenziale identifiziert werden und die Entwicklung eines QS-Verfahrens wurde empfohlen. Allerdings besteht hinsichtlich der Abbildbarkeit der identifizierten Qualitätspotenziale eine Reihe von Einschränkungen: Eine fallbezogene Dokumentation in den Einrichtungen wird gegenwärtig als zu aufwendig erachtet. Hierfür müssten zunächst allgemeine Standards zum Entlassungsmanagement erarbeitet und das Prognosemodell weiterentwickelt werden. Dies setzt unter anderem voraus, Daten einzubeziehen, die bei den Krankenkassen vorliegen. Ein Erhebungsinstrument „fallbezogene Befragung der nachsorgenden Leistungserbringer“ müsste neu entwickelt werden, ebenso wie eine Patientenbefragung.