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Datenannahme und Datenmanagement

als Bundesauswertungsstelle nach § 137 SGB

Im Rahmen seines Auftrags zur Weiterführung und Weiterentwicklung der externen stationären Qualitätssicherung und gemäß der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) und der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) hat das aQua-Institut Daten für direkte (nicht landesbezogene) und indirekte (landesbezogene) Verfahren in der Rolle der nach § 137 SGB V definierten Bundesauswertungsstelle gemäß der Spezifikationen entgegengenommen, geprüft und protokolliert.