Datenannahme und Datenmanagement
als Bundesauswertungsstelle nach § 137 SGB
Im Rahmen seines Auftrags zur Weiterführung und Weiterentwicklung der externen stationären Qualitätssicherung und gemäß der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern (QSKH-RL) und der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL) hat das aQua-Institut Daten für direkte (nicht landesbezogene) und indirekte (landesbezogene) Verfahren in der Rolle der nach § 137 SGB V definierten Bundesauswertungsstelle gemäß der Spezifikationen entgegengenommen, geprüft und protokolliert.