1. Home>
  2. Projekte>
  3. DAS-Pflege

Unabhängige Datenauswertungsstelle nach § 113 Abs. 1b SGB XI

DAS-Pflege

Projektziel

Der Qualitätsausschuss Pflege hat im Februar 2019 nach Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens die aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH in Göttingen mit dem Aufbau und Betrieb der unabhängigen Datenauswertungsstelle nach § 113 Abs. 1b SGB XI für die halbjährliche strukturierte Ergebniserfassung für das interne, indikatorenbasierte Qualitätsmanagement aller ca. 11.500 stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland beauftragt.

Methodik

Inhalt des Projektes Datenauswertungsstelle Pflege: 

  • Einhaltung des Release-Zyklus zur Weiterentwicklung, Aktualisierung und Korrektur aller Komponenten des IT-Systems der Datenauswertungsstelle Pflege
  • die Datenannahme der strukturierten Ergebniserfassung aller deutschen stationären Einrichtungen der Langzeitpflege; 500.000 Datensätze pro Jahr 
  • die Analyse der Daten (Plausibilitätskontrolle, Vollzähligkeitsanalyse, Berechnung von Indikatoren) 
  • sowie die Bereitstellung der Analyseergebnisse in Form von Berichten an die verschiedenen Akteure (Pflegeeinrichtungen, Landesverbände der Pflegekassen, MD bzw. PKV-Prüfdienst).

Ab dem 1. Oktober 2019 haben alle Pflegeeinrichtungen in Deutschland, unabhängig vom jeweiligen Stand der Technik in der Pflegeeinrichtung, die Möglichkeit zur elektronischen Übermittlung der strukturierten Ergebniserfassung. Die Spezifikation für Softwareanbieter ist veröffentlicht. Weiterentwicklungen werden über Change Requests durch den Auftraggeber veranlasst. Das IT-System der Datenauswertungsstelle Pflege wird in vordefinierten Release-Zyklen weiterentwickelt. Der Betrieb zur Datenerfassung und ​‑auswertung wird durch das aQua-Institut sichergestellt. Zur Sicherstellung der Qualität, einer stetigen Weiterentwicklung und einer Kundenzufriedenheit stellt die Datenauswertungsstelle Pflege ein Serviceteam für technische Anfragen montags bis freitags (mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen) von 10.00 bis 17.00 Uhr bereit.

Ergebnis

Entsprechend der gesetzlichen Frist können Pflegeeinrichtungen seit 1. Oktober 2019 Ergebniserfassungen durchführen.