Arztpraxen, die das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis erwerben, profitieren von einer zusätzlichen Vergütung im Rahmen des Hausarztvertrages (HZV) mit der Techniker Krankenkasse (TK).
Diese finanzielle Unterstützung wird in fast allen Bundesländern gewährt, um nachhaltige und sozial verantwortliche Praktiken in der ambulanten Versorgung zu fördern und gleichzeitig die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern.
Die Zusatzvergütung gilt für teilnehmende Hausärztinnen und Hausärzte, die am Selektivvertrag "Hausarztzentrierte Versorgung" (HzV) im HzV-Bundvertrag teilnehmen. Hierzu gehören die KV-Regionen Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen/Braunschweig, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen-Lippe.
Außerdem erhalten auch Arztpraxen, die am Selektivvertrag "Hausarztzentrierte Versorgung" (HzV) in Sachsen-Anhalt sowie im Baden-Württemberger Vertrag teilnehmen, einen Innovationszuschlag.
Das Qualitätssiegel Nachhaltige Praxis zeichnet Einrichtungen aus, die sich aktiv für den Schutz der Umwelt und die Förderung des Wohlbefindens von Patienten und Mitarbeitern einsetzen. Durch die Implementierung nachhaltiger Maßnahmen können Praxen nicht nur ihren CO2-Fußabdruck reduzieren, sondern auch ihre Abläufe optimieren und Kosten sparen.
Die zusätzliche Vergütung von der TK ist ein Anreiz für Arztpraxen, sich für nachhaltige Praktiken zu engagieren. Diese finanzielle Unterstützung erleichtert es den Praxen, in umweltfreundliche Technologien und Prozesse zu investieren, die langfristig sowohl der Umwelt als auch der Gesundheit der Patienten zugutekommen.
Konkrete Fragen zum Zuschlag
Eine Beratung über den Zuschlag für Ärztinnen und Ärzte zu den vertraglichen Regelungen erfolgt ausschließlich durch den Hausärzteverband. Bitte wenden Sie sich an den HÄVG-Kundenservice:
Alle Regionen (außer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern)
Tel. 02203 57 56-11 11
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HÄV Baden-Württemberg
Tel. 0711 21 747-500
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