Newsletter Ausgabe 4/2025
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Q4-2025 Qualitätsmanagement Aktuell

Medizinprodukte – Anpassungen

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) wurde bereits zum Jahresanfang in seiner Neufassung veröffentlicht. Die neue bzw. ergänzte MPBetreibV begegnet den gestiegenen Anforderungen an digitale Medizinprodukte und berücksichtigt nun auch risikobehaftete Softwareprodukte. Gleichzeitig soll jedoch der Dokumentations- und Prüfaufwand für risikoarme Produkte reduziert werden. Nichtsdestotrotz müssen zunächst Prozesse geprüft und die QM-Dokumente entsprechend angepasst werden.
Kurzer Blick auf die wichtigsten Änderungen:
- Einige Begriffe wurden ersetzt, so wird ein Medizinprodukt nun auch als Produkt bezeichnet.
- Ein Anwender ist jetzt ein Benutzer.
- Die Aufbereitung von Produkten und Einmalprodukten findet sich nun in zwei Paragrafen (§8 und §9) wieder.
- Es wird explizit darauf hingewiesen, dass nach Softwareaktualisierungen Einweisungen erforderlich sind.
- Für Geräte der Anlage 1 ist eine Kennzeichnung für die Durchführung der Sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) gefordert.
- Es sind IT-Sicherheitsprüfungen für „Hoch-Risikosoftware“ eingeführt.
- Es sind klare Pflichten zum Betrieb von Software der Risikoklassen IIb und IIIaufgeführt (Dokumentationspflicht bei Installation und Up-Dates).
Zeitgleich musste die „Erste Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung“ erscheinen. Denn in der Neufassung der MPBetreibV wurde z. B. ein Verwendungsverbot für aufbereitete Einmalprodukte vorgesehen. Dieses Anwendungsverbot wurde mit der ersten Verordnung zur Änderung der MPBetreibV aber wieder zurückgenommen.
Das Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV hat sich inhaltlich damit befasst und die Neuerungen der MPBetreibV detailliert zusammengefasst und für Arztpraxen verständlich aufbereitet. Die Änderungen sind hier zu finden: www.hygiene-medizinprodukte.de_neue_MPBetreibV.pdf
Wir haben die Infos zu den Medizinprodukten und die Musterdokumente, die wir über die EPA-Materialienseite für unsere Praxen zur Verfügung stellen, entsprechend der Neufassung geändert.
TIM und KIM
Die Abkürzungen klingen ähnlich, sind aber doch sehr unterschiedlich in der Art der Verwendung. Die Abkürzung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und der Einsatzbereich dieser Telematikinfrastruktur-Komponente ist schon seit längerem bekannt und im Einsatz.

Der TI-Messenger (TIM) wurde nun im Sommer dieses Jahres eingeführt. Bei TIM handelt es sich um einen sektorenübergreifenden Kommunikationsdienst, der verschiedene Akteure im Gesundheitswesen schnell und unkompliziert miteinander verbindet und so eine übergreifende Vernetzung ermöglicht. Ausführliche Infos sind hier zu finden: https://www.gematik.de/
Unterschiede KIM und TIM
KIM ist ein E-Mail-Dienst, der an den Arbeitsplatz gebunden ist, also dort wo der PC mit Konnektor und TI-Anbindung eingerichtet und registriert ist. Mit KIM werden Dokumente mit med. Inhalten sicher versendet. D. h. e-Arztbriefe, e-AU, Laborbefunde etc. Benutzer sind Leistungserbringer und andere medizinisch tätige Personen des Gesundheitswesens.
TIM ist ein sicherer Instant-Messenger Dienst, welcher orts- und geräteunabhängig, z. B. über ein Smartphone, genutzt werden kann. Hier können sich Leistungserbringer und weitere berechtigte Personen kurz und einfach – auch in Gruppenchats – austauschen. Es können Bilder und Texte zur Besprechung gesendet werden. TIM ist freiwillig nutzbar. D. h. KIM muss und TIM kann verwendet werden.
Lungenkrebs-Früherkennung
Für Raucherinnen und Raucher wird im nächsten Frühjahr die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-Computertomographie (NDCT) eingeführt. Starke Raucherinnen und Raucher im Alter zwischen 50 und 75 Jahren können dann alle 12 Monate eine Untersuchung der Lunge wahrnehmen. Außerdem wird der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Versicherteninformation zur Verfügung stellen. Ein Workflow wurde bereits skizziert und ist, neben weiteren Informationen, auf der Website des G-BA zu finden: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1263/

Jährliche QM-Fortbildung
Die jährlichen Treffen der Visitorinnen und Visitoren für das QM-System des Europäischen Praxisassessment (EPA) haben wieder erfolgreich stattgefunden. Die Schulungen dienen dazu, den Austausch der Visitierenden zu fördern. Außerdem werden aktuelle QM-Aspekte, die unseren EPA-Praxen helfen und die der Patientensicherheit dienen, diskutiert. Die Ergebnisse werden für unsere Prozessabläufe und für die Weiterentwicklung des EPA-Systems genutzt.
Wie immer bedanken wir uns recht herzlich bei allen Beteiligten!
Zum Jahresende
Wir blicken auf ein ereignisreiches Jahr zurück: So haben wir das 20-jährige Bestehen unseres EPA-QM-Systems gefeiert. Parallel dazu konnten wir das 30-jährige Jubiläum des aQua-Instituts begehen. Wir bedanken uns bei unseren treuen Kunden, unseren Visitorinnen und Visitoren und wünschen allen eine besinnliche Weihnachtszeit!

Wir haben ab dem 22.12.2025 Betriebsferien. Am 05. Januar 2026 sind wir aber wieder für Sie da!
Sie erreichen unser EPA-Team unter:
0551-78952-0 oder [email protected]
Impressum
Redaktion: Prof. Dr. med. Dipl.-Soz. Joachim Szecsenyi (V.i.S.d.P.), Martina Köppen
aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
Maschmühlenweg 8–10, 37073 Göttingen, Telefon (+49) 0551-789 52-0 Telefax (+49) 0551-789 52-10
Veröffentlichung/Bildnachweise: Bild 1: shutterstock ID 1173155353, Bild 2: Adobe Stock 654328892
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