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Q2-2025 Qualitätsmanagement Aktuell

Gut organisiert am Arbeitsplatz

Im Qualitätsmanagement wird mit Instrumenten wie beispielsweise dem bekannten PDCA-Zyklus (Plan-Do-Check-Act) gearbeitet. Diese methodische Herangehensweise ist einprägsam und bietet im Alltag hervorragende Unterstützung.
Eine weitere systematische Methode, die im Bereich der Arbeitsorganisation gut eingesetzt werden kann, ist die 5S-Methode. Ursprünglich entstammt sie der japanischen, industriellen Produktion. Die Grundprinzipien sind aber ebenso gut für die Praxis übertrag- und anwendbar. Denn die Zielsetzung der 5S-Methode ist es, ein sauberes, sicheres und effizientes Arbeitsumfeld zu schaffen und Unnötiges zu vermeiden.
Mithilfe eines gut geordneten Arbeitsplatzes - zum Beispiel im Labor - lassen sich zudem viel besser die dokumentierten Arbeitsanweisungen erstellen. Denn häufig sind Verweise auf Aufbewahrungs- und Standorte, wie Schubladen oder Regale zu benennen. Jede/‑r im Team weiß dann verbindlich, wo sich die benötigten Arbeitsutensilien befinden.
Vielleicht ist die Methode ja ein Anreiz für einen späten Frühjahrsputz?
Digitale Barrierefreiheit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft. Es gilt für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Zeitpunkt in den Verkehr gebracht bzw. erbracht werden.
Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Teilhabe für Menschen mit Einschränkungen oder Behinderungen zu verbessern. Außerdem soll sichergestellt werden, dass Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr barrierefrei zugänglich sind.
Ausnahmen bestehen für Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und einen Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro erzielen. Sie können nach § 3 Abs. 3 BFSG von der Pflicht ausgenommen werden.
Alle anderen müssen sicherstellen, dass ihre Websites bis zum 28. Juni 2025 die Kriterien der Barrierefreiheit Level AA, besser AAA erfüllen Diese basieren auf dem WCAG („Web Content Accessibility Guidelines”) und der EU-Norm EN 301 549.
Praxistipps
- Wenn ihre Praxis eine Website mit Kontaktformularen für Terminbuchungen etc. anbietet, dann muss geprüft werden, ob die Anforderungen zur Barrierefreiheit eingehalten werden.
- Hier finden Sie diverse Checklisten und Umsetzungshilfen.
- Auch auf der Website der „Aktion Mensch“ sind hilfreiche Informationen gelistet:
- Da diese Aufgabe jedoch sehr komplex ist, wenden Sie sich besser an ihren Webseitenersteller oder bei Nutzung von Drittanbietern, wie z. B. doctolib, an diese.
Das „gelbe Heft“ wird erweitert
Ab Januar 2026 werden künftig die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ebenfalls im „gelben Heft“ dokumentiert. Dies ist auf eine Änderung in der Richtlinie über die Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Stand vom 15.05.2025 zurückzuführen.
Das "gelbe Heft" ist aktuell das zentrale Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Bisher wurden die U1 bis U9 dort erfasst, demnächst dann auch die Z1 bis Z6. Für Eltern hat es den Vorteil, dass dann alle Vorsorgetermine (kinderärztlich und zahnärztlich) auf einen Blick erkennbar sind. Angedacht ist aber auch, dass das diese Dokumentation irgendwann in der elektronischen Patientenakte erfolgen soll.
Zunächst werden jedoch Einlegebögen bzw. Aufkleber für bereits bestehende Untersuchungshefte erstellt. Weitere Informationen folgen im Laufe des Jahres und sind u. a. hier zu finden: https://www.g-ba.de/beschluesse/7233/
Materialienseite
Für EPA-Praxen stehen im VISOTOOL® zahlreiche Informationen und Musterdokumente zu allen praxisrelevanten Themen zur Verfügung. Eine Reihe von Dokumenten haben wir kürzlich aktualisiert und ergänzt, wie z. B. zum Wundmanagement und zur Videobehandlung. Schauen Sie doch regelmäßig auf der Website vorbei, denn interessante Infos sind dort immer zu finden.
RESILARE-Projekt
Wir berichteten von unserem geförderten Projekt „Krisenresilienz in Arztpraxen stärken“, welches wir von 2021 bis 2024 durchführten. Nun ist der Ergebnisbericht mit einer Empfehlung vom Innovationsausschuss des G-BA ab-genommen worden: https://innovationsfonds.g-ba.de/beschluesse/resilare.311
20 Jahre EPA – Jubiläumsaktion endet bald
Anlässlich unseres runden Geburtstags haben wir noch bis zum 30.06.2025 die Aktion „20 Jahre – 20 Wochen – 200 Euro“ laufen. Praxen können auf das Assessment einen Rabatt erhalten. Näheres auf unserer Sonderseite.
Wir sind für Sie da! Sie erreichen das EPA-Team unter:
0551-78952-0 oder [email protected]
Impressum
Redaktion: Prof. Dr. med. Dipl.-Soz. Joachim Szecsenyi (V.i.S.d.P.), Martina Köppen
aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH
Maschmühlenweg 8–10, 37073 Göttingen, Telefon (+49) 0551-789 52-0 Telefax (+49) 0551-789 52-10
Veröffentlichung/Bildnachweise: shutterstock - Foto ID: 1017798835
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