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Evaluation der Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung abgeschlossen

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Mit Datum vom 18. März 2019 wurde das aQua-Institut vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit der Evaluation der "Richtlinie zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach  §136 Abs. 2 SGB V" (Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, QP-RL) beauftragt. Die Richtlinie regelt die stichprobenartige Prüfung der von Vertragsärzten erbrachten medizinischen Leistungen.

Evaluationsziele waren die Beurteilung der Anwendung der Richtlinie auf Ebene der umsetzungsverantwortlichen Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der Effektivität der Richtlinie hinsichtlich des Qualitätsförderungsziels auf Ebene der von den Prüfungen und Maßnahmen betroffenen Fachärzte. Die Evaluation beschränkte sich auf die obligatorischen Prüfverfahren in den Bereichen Arthroskopie, Radiologie und Kernspintomograhie. Für den Bereich Arthroskopie wurde eine zusätzliche Sonderauswertung auf Basis von Routinedaten durchgeführt.

Der Abschlussbericht wurde vom G-BA mit Datum vom 21. Dezember 2021 abgenommen und zur Veröffentlichung freigegeben. Interessierte finden den Abschlussbericht in unserer Projektdatenbank.

Weitere Informationen finden Sie hier: