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aQua-Institut beweist Innovationskompetenz im Bereich eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung

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Das aQua-Institut hat sich als ein innovatives und zukunftsorientiertes Unternehmen im Bereich Softwareentwicklung für das Gesundheitswesen bewiesen und das Siegel der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BFSZ) erhalten.

Das Siegel der Forschungszulagenstelle ist eine Anerkennung für die hohe Qualität und Relevanz der eigenbetrieblichen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des aQua-Instituts. Mit dem Siegel kann das aQua-Institut von der steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung profitieren, die die Bundesregierung mit dem Forschungszulagengesetz eingeführt hat.

Zur Forschungszulage
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Vergünstigung, die unabhängig von der Gewinnsituation und der Rechtsform des Unternehmens gewährt wird. Sie beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen für eigenbetriebliche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die den Kategorien Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung zuzuordnen sind.

Das aQua-Institut hat erfolgreich das Webportal der BSFZ genutzt, um die Erteilung einer Bescheinigung nach § 6 Forschungszulagengesetz (FZulG) zu beantragen. Als begünstigtes FuE-Vorhaben wurde der erste Teil einer Softwareproduktpalette für das Gesundheitswesen, eine FHIR-basierte Befragungsplattform, eingereicht. Dieses Softwareprodukt basiert auf modernen, modularen Technologien und wird nach den neusten Standards der Softwareentwicklung umgesetzt.
Das aQua-Institut hat seine hohen Standards bereits mehrfach in den Bereichen Qualitätsmanagement und Informationssicherheit nachgewiesen, indem es seine Zertifizierungen nach ISO 9001:2015 und ISO/IEC 27001:2013 inklusive der Erweiterung nach ISO/IEC 27017:2015 auch durch seine Richtlinie zur sicheren und prozessorientierten Softwareentwicklung ergänzt hat.