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Allgemeine Spezifikation

für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen

Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) wurde es möglich, Sozialdaten, die bei den Krankenkassen vorliegen, in die Qualitätssicherung einzubeziehen.

Ziel des Auftrags war es, eine allgemeine Spezifikation für die Nutzung der Sozialdaten bei den Krankenkassen zu entwickeln. Außerdem umfasste der Auftrag ein Projekt zur konkreten Anwendung der allgemeinen Spezifikation für das sektorenübergreifende Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie.