§ 137a SGB V –
für eine bessere
Versorgung der
Patienten

Sich beteiligen

Beteiligung von Experten bei der Entwicklung neuer Verfahren

Neben verfügbarer Evidenz aus Studien und Leitlinien benötigen wir zur Beurteilung und Auswahl von Indikatoren die Einschätzungen von Experten.

Zu jedem Verfahren wird hierzu eine Gruppe von etwa zehn Experten gebildet. Die Auswahl der Bewerber aus diesem Pool richtet sich nach folgenden Kriterien:

Zwei weitere Experten werden von Seiten der Patientenvertreter benannt und gelangen direkt in die Expertenrunde.


Sie möchten sich beteiligen?

Der Zeitaufwand für die Teilnahme als Experte beträgt je Verfahren etwa vier bis fünf Tage. Einzelheiten zur den formalen Bedingungen der Teilnahme und zur Honorierung der Expertentätigkeit finden Sie in dem nebenstehenden Formular zur Interessenbekundung.

Sofern Sie sich an der Entwicklung eines Verfahrens beteiligen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus und senden es unterschrieben per Post oder Fax an uns zurück. Alle relevanten Termine (z. B. Abgabeschluss für Interessenbekundungen, Termine der Expertentreffen) sind in der Bekanntgabe zum jeweiligen Verfahren enthalten (siehe "Neue Verfahren").

 

 

Downloads

Formulare und Informationen zur Expertenbeteiligung:

Formular zur Interessenbekundung: Teilnahme an der Entwicklung neuer Verfahren
Häufig gestellte Fragen: Angaben zu potenziellen Interessenkonflikten

Die Formulare enthalten detaillierte Angaben zum Beteiligungsverfahren.