Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung hat das AQUA-Institut den Zuschlag als fachlich unabhängige Institution im Sinne des § 137a SGB V erhalten (Pressetext). Unsere Aufgabe ist es, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben, insbesondere bei der Fortführung und Fortentwicklung der bisher sektoralen Qualitätssicherung hin zur Durchführung einer sektorenübergreifenden Qualitätssicherung durch folgende Leistungen zu unterstützen:
Das AQUA-Institut hat unter www.SQG.de eine neue Internetplattform zum Thema Qualität im Gesundheitswesen ins Leben gerufen. Dort werden ab sofort sämtliche Informationen, Daten und Ergebnisse zur Qualitätssicherung nach § 137a SGB V veröffentlicht. Die Abkürzung SQG steht für Sektorenübergreifende Qualität im Gesundheitswesen.

Aktuelle Informationen zum Projekt nach § 137a SGB V finden Sie unter: