- Welche Aufgaben werden durch § 137a SGB V für eine sektorenübergreifende Qualitätssicherung definiert?
Das AQUA-Institut hat vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) den Auftrag
erhalten, Verfahren zur
Messung und Darstellung der Versorgungsqualität für die Durchführung der
einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln, die möglichst
sektorenübergreifend anzulegen sind. AQUA soll sich darüber hinaus auch an
der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
beteiligen. Die erarbeiteten und mit dem GBA abgestimmten
Verfahren gelten bundesweit, die Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen
erfolgt auf der Länderebene. Das AQUA-Institut arbeitet dabei eng mit den entsprechenden
Landesstellen zusammen.
Das AQUA-Institut ist insbesondere damit
beauftragt:
- für die Messung und Darstellung
der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte Indikatoren
und Instrumente zu entwickeln,
- die notwendige Dokumentation
für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung unter Berücksichtigung des
Gebotes der Datensparsamkeit zu entwickeln,
- sich an der Durchführung der
einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung zu beteiligen und, soweit
erforderlich, weitere Einrichtungen (siehe unten) einzubeziehen, sowie
- die Ergebnisse der
Qualitätssicherungsmaßnahmen durch die Institution in geeigneter Weise und in
einer für die Allgemeinheit verständlichen Form zu veröffentlichen.
Bei der Entwicklung der oben genannten
Inhalte sind die Kassenärztlichen Bundesvereinigungen, die Deutsche
Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Krankenkassen, der Verband der
privaten Krankenversicherung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer,
die Bundespsychotherapeutenkammer, die Berufsorganisationen der Krankenpflegeberufe,
die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, die für die
Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe
chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf
Bundesebene sowie der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange
der Patientinnen und Patienten zu beteiligen.
(Siehe auch: Gesetzliche Grundlagen, § 137a SGB V)
- Wodurch erfüllt das
AQUA-Institut die nach § 137a SGB V geforderte fachliche Unabhängigkeit?
- Wie wird diese Unabhängigkeit auch für die Zukunft sichergestellt?
Das AQUA-Institut ist ein freies, fachlich unabhängiges und
interessenneutrales Wirtschaftsunternehmen. Es unterliegt keinerlei
Weisungsrecht. Durch das breite Spektrum unterschiedlicher Auftraggeber ergibt
sich eine vollständige organisatorische und wirtschaftliche Unabhängigkeit im
Bezug auf spezifische Interessengruppen.
- Wie wird die neue Aufgabe in das AQUA-Institut eingegliedert?
Die Umsetzung des § 137a wird vom AQUA-Institut als Projekt geführt.
- Was ist der Unterschied zur
BQS (Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung)?
Die BQS war mit der Entwicklung geeigneter
einrichtungsübergreifender Qualitätssicherungsmaßnahmen ausschließlich für die
stationäre Versorgung beauftragt. Mit dem § 137a SGB V wurde ein neues
gesetzliches Ziel vorgegeben: diese Aufgaben -
zusätzlich zur stationären Versorgung - auch für die ambulante und insbesondere
die sektorenübergreifende Versorgung zu
übernehmen.
Folgende
grundsätzliche Änderungen werden darüber hinaus umgesetzt:
- Erhöhte Transparenz im Entwicklungsprozess (z.B.
Auswahlverfahren für externe Experten/ Offenlegung von
Interessenkonflikten analog der Methodik des IQWIG/ Explizites
Auswahlverfahren für Indikatoren)
- Gleichzeitig: Einbeziehung externer Experten auf
Honorarbasis, nicht ehrenamtlich (Professionalisierung, Unabhängigkeit der
Experten)
- Erweiterte wissenschaftliche Orientierung (z.B.
Einbindung von drei universitären Abteilungen, nationaler und
internationaler wissenschaftlicher Austausch)
- Erweiterte Patientenorientierung (z.B. patient reported
outcomes und Indikatoren zur Patientensicherheit, sowie stärkere
Einbindung von Patientenvertretern in den Entwicklungsprozess.
- Bei Zusatzdokumentationen: Einbindung der Dokumentation
in die EDV-Systeme (für Arztpraxen sofort; im stationären Bereich vorerst
noch QS-Filter)
- Perspektivisch: Unterstützung der Wahlentscheidungen
von Patienten
- Erweiterte Einbeziehung von Routinedaten (Aber: derzeit
stehen Routinedaten nur sehr eingeschränkt zur Verfügung)
Umgestaltung des strukturierten Dialoges bei direkten
Verfahren (Ziel: Ergebnisse besser nutzbar machen, Qualitätsförderung)
- Was ist das Besondere an einer
sektorenübergreifenden Qualitätssicherung?
Bisher war die
Qualitätssicherung allein auf den jeweiligen Versorgungssektor (ambulant/
stationär) ausgerichtet. Qualitätsaspekte, die sich aus der Zusammenarbeit der
verschiedenen Versorgungsebenen ergeben, wurden nicht betrachtet. Für eine hohe
Versorgungsqualität ist jedoch nicht
nur die Qualität einzelner Leistungserbringer,
sondern auch die Zusammenarbeit verschiedener Versorgungsbereiche
(vorstationär, stationär, nachstationär) mit entscheidend für das
Behandlungsergebnis. Eine sektorenübergreifende Betrachtung der Versorgungsqualität
berücksichtigt dies nunmehr.
- Welche Versorgungsbereiche
sind in das Aufgabengebiet des Instituts einbezogen und welche nicht?
Je nach Thema kann sich die Entwicklung von Instrumenten und Indikatoren
auf folgende Versorgungsbereiche erstrecken:
- stationärer Bereich,
- vertragsärztlicher Bereich,
- vertragszahnärztlicher Bereich,
- ambulantes Operieren,
- ambulante Behandlung im Krankenhaus (§ 116b SGB V),
- Disease-Management-Programme (DMP),
- Heil- und Hilfsbereiche.
Der Auftrag bezieht sich nicht auf die Durchführung von Maßnahmen
zur Förderung der Qualität durch die KVen in der vertragsärztlichen Versorgung
nach § 136 Abs. 1 SGB V.
Ausgenommen
vom Auftrag sind weiterhin die Qualitätssicherung bei der Rehabilitation nach §
137d SGB V sowie die Qualitätssicherung in ambulanten und stationären
Pflegeeinrichtungen gemäß SGB XI.
- Nach welcher Methodik
werden die Qualitätsindikatoren entwickelt?
Für die
Entwicklung von Qualitätsindikatoren gelten derzeit folgende, allgemein
anerkannte Grundsätze:
- Je stärker die Evidenzbasierung eines Indikators ist,
desto wahrscheinlicher sind positive Effekte der Qualitätsmessung und
anschließender Umsetzungen (Verbesserungen) auf die Gesundheitsversorgung.
Vor diesem Hintergrund ist die Ableitung von Indikatoren aus hochwertigen
Studien/ Leitlinien die zu bevorzugende Methode der
Indikatorenentwicklung.
- Es beruht jedoch vieles, was allgemein als gute
Versorgung anerkannt wird, auf einer schwachen Evidenzbasis. Daher ist es
unumgänglich, neben Studienergebnissen auch das Wissen von Praktikern,
Experten und Patienten in die Indikatorenentwicklung einzubeziehen.
Basierend auf den vorgenannten Grundlagen erfolgt die
Indikatorenentwicklung in einem zweistufigem Prozess:
- Zusammenfassung
der vorhandenen Evidenz in einem Indikatorenregister (Zusammenstellung aller
zum Thema bisher entwickelten Indikatoren, national und international)
- Auswahl und Ausarbeitung der Indikatorenvorschläge
durch ein Expertenpanel. Die Umsetzung des Entwicklungsprozesses erfolgt in
enger Anlehnung an die sogenannte RAND/UCLA Methode. Diese Methode kombiniert
systematisch die Expertenmeinung und die wissenschaftliche Evidenz und gilt
derzeit als Goldstandard zur Entwicklung von Indikatoren.
- Wie wird die Neutralität
der Experten, die an der Indikatorenauswahl beteiligt sind, sichergestellt?
Bei der
Auswahl und Ausarbeitung von Indikatorenvorschlägen durch ein Expertenpanel besteht
prinzipiell die Gefahr, dass durch die individuellen Interessen von Beteiligten
die Entscheidungsfindung der Gruppe beeinflusst wird. Basierend auf unseren eigenen
jahrelangen Erfahrungen mit der Entwicklung von Indikatoren und der Moderation
von Gruppenprozessen, sowie den Empfehlungen aus der Literatur, werden deshalb
folgende Rahmenbedingungen geschaffen, um eine möglichst hohe Qualität des
Auswahlprozesses zu gewährleisten:
- Bildung eines Bewerberpools zum jeweiligen Verfahren
(öffentliche Bekanntmachung auf den Internetseiten des Instituts,
Vorschläge des G-BA bzw. beteiligter Organisationen, gezielte Ansprache
z.B. von Autoren aktueller Studien).
- Die Bewerbung der Experten muss die Offenlegung von
möglichen Interessenkonflikten beinhalten (conflict of interest
statements).
- Die Auswahl der Experten erfolgt nach Fach- bzw.
Methodenkompetenz und unter
Darlegung von Interessenkonflikten.
- Die Zusammenarbeit mit den Experten basiert auf
vertraglichen Vereinbarungen mit den Experten und einer Honorierung der
Tätigkeit (Professionalisierung, Unabhängigkeit).
- Es erfolgt eine möglichst umfassende Beschreibung der
Indikatoren im Register, so dass deutlich wird, was dieser Indikator
messen soll, und welche Evidenz/ Erfahrungen hierzu vorliegen.
- Übergreifender Ansatz unter Berücksichtigung der
gesamten Breite von verschiedenen Expertengruppen bei der Auswahl der
Qualitätsindikatoren.
- Es werden Patientenvertreter als gleichberechtigte
Experten eingebunden (Verfahren hierzu: Patientenbeteiligungsverordnung).
- Es wird ein explizites, schriftliches
Beurteilungsverfahren für die Indikatoren durchgeführt. Die Auswahl
erfolgt nach standardisierter Methode und ist damit transparent und
nachvollziehbar.
Die Veröffentlichung der Indikatoren erfolgt unter
Offenlegung von möglichen Interessenkonflikten der Beteiligten.
- Wie werden die Ergebnisse der
Indikatorenentwicklung an den G-BA kommuniziert?
Das
Verfahren zur Abstimmung entwickelter Indikatoren, Instrumente und
Dokumentationen ist vergleichbar mit dem Ablauf der Berichterstellung durch das
IQWIG. Wesentliche Bausteine sind:
- Vorberichterstattung an den G-BA
- Schriftliche Stellungnahmen des G-BA
- Entwurf des Abschlussberichts durch das AQUA-Institut
- Workshop (optional) mit Vertretern des AQUA-Instituts und des G-BA
- Nachbesserungen und Fertigstellung des
Abschlussberichts
- Welche Datenquellen wird das AQUA-Institut zur Abbildung
der Indikatoren verwenden?
Das AQUA-Institut wird insbesondere folgende Datenquellen
bzw. Instrumente zur Abbildung von Indikatoren verwenden:
-
Stichpunkterhebungen (Selbstauskünfte) der
Einrichtungen
- Routinedaten (soweit wie möglich),
- Zusätzliche Dokumentationsdaten der stationären
Einrichtungen (derzeit: QS-Filter)
- Zusätzliche Dokumentationsdaten der ambulanten
Einrichtungen (über Praxis-EDV)
- Patientenbefragungen (insbesondere zur Abbildung
von patient reported outcomes (PROs)
- Stimmen Sie der Auffassung
zu, dass Outcome- bzw. Ergebnisindikatoren anderen Indikatoren überlegen sind?
Grundsätzlich ja, denn hinsichtlich der Messung von Versorgungsqualität
haben Ergebnisindikatoren insbesondere den Vorteil, dass sie implizit alle
relevanten Strukturen und Prozesse der Versorgung berücksichtigen und nicht nur
solche, die (leicht) zu messen sind.
Der
Vorteil von Ergebnisindikatoren, implizit alles zu berücksichtigen, kann
insbesondere im Hinblick auf die Bewertung einzelner Einrichtungen auch ein
Nachteil sein. Hierzu ist nämlich der Beitrag, den die Einrichtung selber zum
Ergebnis geleistet hat, zu unterscheiden von anderen Einflussfaktoren (z.B.
Morbidität des Patienten, Compliance des Patienten, Beiträge anderer
Leistungserbringer, zufällige Einflüsse). Auch mit modernen Verfahren der
Risikoadjustierung ist dies nicht vollständig möglich. Prozessindikatoren haben
in diesem Zusammenhang beispielsweise den Vorteil, das Tätigkeiten betrachtet
werden, die im Verantwortungsbereich und unter Kontrolle einer Einrichtung
liegen.
- Ist es geplant, die
Ergebnisse der Indikatoren im Längsschnitt (über einen längeren
Beobachtungszeitraum hinweg) abzubilden?
Das AQUA-Institut wird unterschiedliche Arten von Berichten erstellen. Je
nach Zweck der Berichterstellung (Jahresbericht, öffentliche Berichterstattung,
Evaluation der Verfahren) erfolgen dort, wo es sinnvoll ist, auch
Längsschnittbetrachtungen der Indikatoren über mehrere Beobachtungszeiträume.
- Wie sieht die
Weiterführung der BQS-Verfahren ab 01.01.2010 durch das AQUA-Institut aus?
- Was
ist bei der technischen Umsetzung zu beachten?
Mit Übernahme der Aufgaben als unabhängige Institution gemäß § 137a SGB V
wurde das AQUA-Institut unter anderem damit beauftragt, die bisherigen
Verfahren der Qualitätssicherung ab dem 01.01.2010 zu übernehmen. In diesem
Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:
- Die Datenflüsse für die
stationären QS-Verfahren bleiben im Wesentlichen bestehen. Eine erneute
Registrierung der Einrichtungen ist nicht erforderlich.
- Lediglich die E-Mail
Adresse, an die dokumentierte Daten gesendet werden, ändert sich ab dem
01.01.2010. Einzelheiten hierzu werden im Bereich Datenservice bekannt gegeben.
- Die Spezifikationen 12 (2009) und 13
(2010) zur Datenerhebung werden nicht geändert.
- Das AQUA-Institut wird ab dem 01.01.2010 die Datenannahmestelle für die direkten Verfahren, d.h. alle Datensätze aus 2009 (Spez. 12) und folgende werden ab diesem Zeitpunkt an unsere im Datenservice genannte Email-Adresse geliefert.
- Die Datenannahmestellen für die indirekten Verfahren bleiben weiterhin bestehen. Die Datenlieferungen bei den indirekten Verfahren werden in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich behandelt. Änderungen in diesen Verfahren werden also von der zuständigen Landesstelle mitgeteilt.